Behinderung und Gesundheitsversorgung

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Wenn Menschen mit Behinderung ins Spital müssen, stellt das für alle Beteiligten eine grosse Herausforderung dar. Eine gute Zusammenarbeit aller Akteure ist deshalb besonders wichtig. Die in einem tripartiten Projekt erarbeiteten Hilfsmittel unterstützen Sie bei dieser Zusammenarbeit.

 

Mitgliederumfrage zur Schnittstelle Spitäler – Institutionen

Aufgrund von Hinweisen aus dem Mitgliederkreis, dass es bei der Behandlung von Klient*innen an der Schnittstelle zu Spitälern zu Unklarheiten/Unsicherheiten und Problemen gekommen ist, hat die Vereinigung Cerebral Zürich im Juli/August 2018 bei seinen Mitgliedern eine Umfrage zu dieser Thematik durchgeführt.

Fazit aus der Umfrage
Die Zusammenarbeit an der Schnittstelle Institutionen – Spitäler wird vielfach als problemlos erlebt. Sie hängt oft von personellen Konstellationen ab. Aufgrund der vorliegenden Umfrage-Ergebnisse lässt sich dennoch Handlungsbedarf  und Verbesserungspotenzial ableiten.

Dies insbesondere bei folgenden Themen:

  • Agogisches Fachwissen und Haltung in den Spitälern
  • Kommunikation/Information
  • Begleitung und Betreuung während des Spitalaufenthalts
  • Zuständigkeiten/Befugnisse
  • Eintritts - und Austrittsprozesse
  • Nachversorgung

 

Projekt «Schnittstelle Betroffene – soziale Institutionen – Gesundheitseinrichtungen»

 

Im März 2019 startete die Vereinigung Cerebral Zürich gemeinsam mit INSOS Zürich und dem Verband Zürcher Krankenhäuser ein Projekt mit folgender Zielsetzung:

  • Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit zwischen sozialen Institutionen/Betroffenen und Gesundheitseinrichtungen.
  • Verbesserung der Versorgungs- und Behandlungsqualität von Menschen mit Behinderung in den Zürcher Gesundheitseinrichtungen.
  • Verbesserung des «Wohlbefindens» von Patienten mit Behinderung: Man hört mir zu, man nimmt mich ernst, man implementiert mein Wissen über meine Behinderung in die Behandlung, ich fühle mich gut versorgt.

Zehn Fachpersonen aus allen drei Organisationen erarbeiteten auf der Grundlage von bekannten Studien, Vorgängerprojekten und der eigenen Mitgliedererfahrungen bis im März 2020 zwei Hilfsmittel «aus der Praxis für die Praxis». Diese sollen in den Institutionen für Menschen mit Behinderung, bei Betroffenen und Angehörigen wie auch in den Gesundheitseinrichtungen im Kanton Zürich in die bestehenden Systeme implementiert werden, um die Nachhaltigkeit zu gewährleisten.

Hilfsmittel «aus der Praxis für die Praxis»

Diese Hilfsmittel «aus der Praxis für die Praxis» sollen helfen, Klarheit über die behinderungsbedingten speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung bei der medizinisch-pflegerischen Behandlung in Gesundheitseinrichtungen zu schaffen. Sie sollen die interdisziplinäre Zusammenarbeit erleichtern und damit die Problemfelder an den systemischen Schnittstellen beseitigen. Sie ersetzen jedoch nicht die (Weiter-)Entwicklung von spezifischen Kompetenzen des Gesundheitsfachpersonals im Umgang mit Menschen mit Behinderung. Und sie ersetzen auch nicht die unabdingbare mündliche Kommunikation und Interaktion aller beteiligten Akteure sowie eine wertschätzende interprofessionelle Haltung.

Broschüre
Die erarbeiteten Hilfsmittel sind als Instrumente «aus der Praxis für die Praxis» gedacht und werden in einer Broschüre vorgestellt.

Download (öffentlich): Broschüre

Matrix
Die Matrix «Behandlung, Betreuung und Pflege von Menschen mit Behinderung bei stationären Aufenthalten in Gesundheitseinrichtungen – Zusammenarbeit von Betroffenen, Behinderteninstitutionen und Gesundheitseinrichtungen» dient als Übersicht. Darin werden die wichtigsten Phasen, Akteure, Aufgaben und Zuständigkeiten im Rahmen eines stationären Aufenthalts einer Person mit Behinderung in einer Gesundheitsreinrichtung (z.B. Spital/Klinik) beschrieben.

Download (öffentlich): Matrix

Datenblatt
Das Datenblatt «Persönliche Gesundheitsangaben für den Eintritt in eine Gesundheitseinrichtung» bezweckt die Standardisierung der Eintrittsinformationen durch die Angabe der wichtigsten persönlichen Gesundheitsdaten der betroffenen Person.

Download (öffentlich): Datenblatt
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Die andere Realität

Gemäss der UNO-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderung das Recht auf eine diskriminierungsfreie, angemessene Gesundheitsversorgung von derselben Bandbreite und Qualität und demselben Standard wie Menschen ohne Behinderung (Art. 25 UNO-BRK). Die Erfahrungen von Betroffenen zeigen eine andere Realität. Wir bleiben weiter am Thema dran.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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